Rechtssicherheit bei Insolvenzanfechtung

Die Bundesregierung will Rechtsunsicherheiten beim bestehenden Recht für Insolvenzanfechtungen beseitigen. Damit begründet sie den Entwurf eines Gesetzes, der jetzt zur weiteren Beratung beim Bundestag eingegangen ist.

 

Rechtssicherheit bei Insolvenzanfechtung

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.12.2015

 

Die Bundesregierung will Rechtsunsicherheiten beim bestehenden Recht für Insolvenzanfechtungen beseitigen. Damit begründet sie den Entwurf eines Gesetzes ( 18/7054 ), der jetzt zur weiteren Beratung beim Bundestag eingegangen ist. Es geht dabei insbesondere um die genaue Ausgestaltung der Möglichkeit von Insolvenzverwaltern, bereits vor dem Insolvenzantrag vollzogene Zahlungen des insolventen Unternehmens zurückzufordern. Unangebrachte Härten für Gläubiger sollen vermieden werden, darunter auch für Arbeitnehmer, denen für erbrachte Arbeitsleistungen ihr Lohn zusteht. 

Die Bundesregierung will damit, wie sie im Gesetzentwurf erläutert, Klagen aus der Wirtschaft und der Wissenschaft über „unverhältnismäßige und unkalkulierbare Risiken“, die das geltende Insolvenzanfechtungsrecht mit sich bringe, Rechnung tragen. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollten „gewährleisten, dass das Insolvenzanfechtungsrecht in seiner praktischen Handhabung einen angemessenen Ausgleich zwischen den Insolvenzgläubigern und denjenigen schafft, gegen die sich insolvenzanfechtungsrechtliche Ansprüche richten“.

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Quelle: DATEV eG