Der Bundesrat hat das zweite Pflegestärkungsgesetz bestätigt. Danach werden u. a. drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt und die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen verbessert. Zur Finanzierung werden die Beiträge um 0,2 % auf 2,55 % des Bruttoeinkommens erhöht.
Bundesrat billigt Pflegereform und sieht weiteren Handlungsbedarf
Bundesrat, Mitteilung vom 18.12.2015
Pflegebedürftigkeit umfassend feststellen
Das neue Begutachtungsverfahren erfasst alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit – unabhängig davon, ob diese auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruhen.
Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Maßgeblich für die Einstufung ist dabei der Grad der Selbständigkeit einer Person. Leistungen der Pflegeversicherung richten sich zukünftig allein nach dem festgestellten Pflegegrad und sollen passender als bisher auf die Versorgungsbedürfnisse hilfebedürftiger Menschen ausgerichtet werden – dabei wird insbesondere die steigende Anzahl demenzkranker Personen in den Blick genommen.
Absicherung pflegender Angehöriger
Das Gesetz stärkt zudem die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen – zu Verbesserungen kommt es im Bereich der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Beitragssatz wird erhöht
Zur Finanzierung der Reform erhöhen sich zum Jahresanfang 2017 die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens.
Keine Schlechterstellung von Sozialhilfeempfängern
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung auf, die Änderungen der Pflegereform auch im Bereich der Sozialhilfe bundesgesetzlich zu normieren. Eine Schlechterstellung pflegebedürftiger Menschen, die Sozialhilfe beziehen, sei dabei sozialrechtlich und sozialpolitisch nicht zu vertreten.
Da die Grenze der finanziellen Belastbarkeit der Kommunen und Länder als Träger der Sozialhilfe bereits erreicht sei, dürften diesen dabei keine Mehrkosten entstehen.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zu Unterzeichnung vorgelegt und soll in weiten Teilen bereits im Januar 2016 in Kraft treten. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.
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Das zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) finden Sie auf der Homepage des Bundesrates.
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Quelle: DATEV eG