Entwurf mit Änderungen an IFRS 4 zu befristeten Erleichterungen für Versicherungsunternehmen bei Erstanwendung des neuen IFRS 9

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2015/11 Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts (Proposed amendment to IFRS 4) veröffentlicht. Die WPK berichtet.

 

Entwurf mit Änderungen an IFRS 4 zu befristeten Erleichterungen für Versicherungsunternehmen bei Erstanwendung des neuen IFRS 9

 

WPK, Mitteilung vom 17.12.2015

 

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 9. Dezember 2015 den Entwurf ED/2015/11 Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts (Proposed amendment to IFRS 4) veröffentlicht.

 

Im Juli 2014 hatte das IASB IFRS 9: Finanzinstrumente veröffentlicht, der IAS 39 ersetzen wird. IFRS 9 ist grundsätzlich erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.

 

Das IASB überarbeitet derzeit auch IFRS 4: Versicherungsverträge. Dessen voraussichtlicher Erstanwendungszeitpunkt wird allerdings erst nach dem von IFRS 9 liegen.

 

Da IFRS 9 für Versicherungsunternehmen relevant ist, hatten diese darauf gedrungen, den Erstanwendungszeitpunkt beider Regelungen anzunähern. Daher schlägt das IASB mit dem vorliegenden Entwurf vor:

 

  • Unternehmen, die Verträge im Sinne von IFRS 4 abschließen, können GuV-wirksame Ergebnisse aus der Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 in das kumulierte übrige Eigenkapital (Other Comprehensive Income) umklassifizieren, sofern nicht schon eine erfolgswirksame Bewertung nach IAS 39 erforderlich war (Overlay Approach) und
  • Unternehmen, deren überwiegende Aufgabe in der Ausgabe von Verträgen im Sinne von IFRS 4 besteht, können befristet von der Anwendung von IFRS 9 ausgenommen werden.

Der Entwurf steht auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

 

Stellungnahmen sind bis zum 8. Februar 2016 möglich.

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Quelle: DATEV eG