Urheberrecht nach EU-Standards – Verwertungsgesellschaftengesetz soll eingeführt werden

Der Bundestag teilt mit, dass ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz eingeführt werden soll, welches das bestehende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ablöst.

 

Urheberrecht nach EU-Standards – Verwertungsgesellschaftengesetz soll eingeführt werden

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.01.2016

 

Der Rechtsrahmen von Verwertungsgesellschaften, die geistige Urheberrechte gegenüber Rechtenutzern geltend machen, beispielsweise von Musikern gegenüber Radiosendern, soll europaweit harmonisiert werden. Dem dient ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf ( 18/7223 ), mit dem die EU-Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt (VG-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Dazu soll ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) eingeführt werden, welches das bestehende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG) ablöst.

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Quelle: DATEV eG