Bürokratie, Diskriminierung gegenüber inländischen Betrieben, Lücken beim Rechtsschutz: Deutsche Unternehmen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten investieren möchten, stehen vielfach vor Hindernissen. Nach Einschätzung des DIHK haben lediglich Österreich, Dänemark und Großbritannien die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit im EU-Binnenmarkt verwirklicht. Er fordert deshalb die Beseitigung bestehender Hemmnisse.
Investitionen ohne Grenzen – Hindernisse im EU-Binnenmarkt beseitigen, Rechtsschutz verbessern!
DIHK, Pressemitteilung vom 14.01.2016
Bürokratie abbauen, Kosten senken!
Unverhältnismäßig lange Genehmigungsphasen für Neubauten und Expansion schrecken z. B. Investoren in der Tschechischen Republik ab; in Slowenien wiederum monieren Unternehmen die komplizierten Verfahren und kurzen Abgabefristen bei Anträgen für Investitionsfördermittel. Und kleinteilige steuerliche Regelungen können in Italien schnell zu Verstößen und damit zu Bußgeldern führen. Das sind nur drei Beispiele, die deutsche Unternehmen als Investitionshemmnisse in anderen EU-Mitgliedstaaten beschreiben. Diese Hürden müssen inländische Unternehmen zwar gleichermaßen bewältigen, sie kennen sich damit aber besser aus. Das empfinden viele Unternehmen als bürokratisch und übermäßig teuer – gerade kleine und mittelständische Betriebe nehmen dann häufig Abstand von Investitionen. Hier sind die Mitgliedstaaten angehalten, ihre Verwaltungsabläufe zu straffen und besser zu informieren.
Diskriminierung vermeiden, Transparenz schaffen!
Deutsche Unternehmen in Ungarn berichten von nach Umsatz gestaffelten Gebühren und Steuern, z. B. im Lebensmitteleinzelhandel und im Bankensektor, durch die ausländische Investoren diskriminiert werden. In Slowenien werden dauerhaft tätige Dienstleister aus dem Ausland de facto zur Niederlassung gezwungen, da sie Geschäfte nur durch ihre eigene Niederlassung erledigen dürfen. Auch in Frankreich müssen sich ausländische Möbellieferanten niederlassen – selbst, wenn sie nur Dienstleistungen anbieten wollen. Denn sie sind verpflichtet, die gelieferten Möbel später wieder selbst zu entsorgen. Mangelnde Transparenz bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren monieren deutsche Betriebe in Bulgarien, Finnland und Kroatien. Der DIHK fordert die Beseitigung solcher Hemmnisse – notfalls muss die EU-Kommission mit Vertragsverletzungsverfahren gegen Diskriminierungen vorgehen.
Rechtsschutz vereinfachen, Rechtsbehelfe harmonisieren!
Auch die Unzufriedenheit mit dem Rechtsschutz ist zum Teil groß. In Italien dauern die Verfahren zu lange, in den Niederlanden bekommen Unternehmer nur schwer Informationen über die dortigen Rechtsschutzmöglichkeiten. Alternative Streitbeilegungsmechanismen wie die Mediationsverfahren der AHKs, Handelsschiedsverfahren oder die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit bieten dagegen schnelle und zuverlässige Lösungen. Anstatt die Mitgliedstaaten zur Kündigung ihrer innereuropäischen Investitionsschutzverträge aufzurufen, sollte die EU-Kommission Rechtsbehelfe nach dem Vorbild des europäischen Mahnverfahrens vereinheitlichen und die Mitgliedstaaten zur Vereinfachung des Rechtsschutzes durch mehrsprachige Informationen anhalten. Dass es auch anders geht, beweisen Österreich, Dänemark und Großbritannien: Hier haben deutsche Investoren bei der Markterschließung keine Probleme in puncto Verwaltungshandeln und Rechtsschutz zu befürchten.
———————-
Quelle: DATEV eG