Das LAG Berlin-Brandenburg hat die Klage eines rumänischen Bauarbeiters auf Lohn für August bis Oktober 2014 gegen die Openmallmaster GmbH abgewiesen. Ein Arbeitsverhältnis mit der GmbH sei nicht hinreichend dargelegt worden (Az. 15 Sa 1622/15).
Keine Lohnansprüche eines rumänischen Bauarbeiters gegen die Openmallmaster GmbH
LAG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 13.01.2016 zum Urteil 15 Sa 1622/15 vom 13.01.2016
Ein Arbeitsverhältnis mit der Openmallmaster GmbH sei nicht hinreichend dargelegt, zumal der Kläger selbst vorträgt, er sei schwerpunktmäßig beim Bau eines Motels tätig geworden, einer Baustelle, für die der Openmallmaster GmbH keine Aufträge erteilt wurden. Aufstellungen, in welchem Umfang der Kläger wo tätig war, wurden nicht vorgelegt.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
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Quelle: DATEV eG