Verbraucherschützer und Sozialverbände haben die geplanten Regelungen zur Einführung eines „Kontos für alle“ begrüßt, genauso wie die Banken aber Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf gefordert.
Konto für alle wird begrüßt
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.01.2016
Der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle soll auch für Flüchtlinge gelten. Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen ( 18/7204 ) räumt Verbrauchern mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union die Möglichkeit ein, in jedem Mitgliedsland diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt werden. Zu den grundlegenden Funktionen eines Basiskontos gehören das Ein- und Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Kreditinstitute dürfen dafür nur angemessene Gebühren verlangen.
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Quelle: DATEV eG