Der Bundesrat hat Verbesserungsbedarf bei der Reform der Verwertungsgesellschaften benannt. In einer Stellungnahme bittet er die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass eine Beteiligung der Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen auch künftig möglich bleibt. Ferner regt er an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Kriterien zur Bestimmung der Höhe der Vergütung für Geräte und Speichermedien gesetzlich zu konkretisieren.
Weiterer Handlungsbedarf bei Reform der Verwertungsgesellschaften
Bundesrat, Mitteilung vom 29.01.2016
Die Länderkammer spricht sich dafür aus, je eine Vertreterin oder einen Vertreter der Verbraucherverbände in das Aufsichtsgremium einer Verwertungsgesellschaft zu berufen. Zudem plädiert sie für erweiterte Beteiligungsrechte der Verbraucherverbände gegenüber der Aufsichtsbehörde.
Mehr Transparenz und effektive Aufsicht
Die Bundesregierung will mit dem Entwurf den rechtlichen Rahmen für Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise die GEMA oder die VG Wort, reformieren. Er soll die EU-Richtlinie über die „kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten“ mit einem neuen Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) umsetzen.
Das VGG enthält verbindliche Mindeststandards für die Leitungsstrukturen, das Finanzmanagement, die Transparenz und das Berichtswesen von Verwertungsgesellschaften. Das Deutsche Patent- und Markenamt soll diese zudem effektiver beaufsichtigen.
Der Gesetzentwurf wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG