Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Maple Bank GmbH hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Bank den Entschädigungsfall festgestellt.
BaFin stellt Entschädigungsfall für Maple Bank GmbH fest
BaFin, Pressemitteilung vom 12.02.2016
Die Einlagen der Kunden der Maple Bank GmbH sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin ist die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt – in besonderen Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Die EdB wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen.
Darüber hinaus ist die Maple Bank GmbH Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken e. V. Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.
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Quelle: DATEV eG