DBA zwischen Deutschland und Finnland

Das BMF teilt mit, dass Deutschland und Finnland ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet haben, das zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation bedarf.

 

DBA zwischen Deutschland und Finnland

 

BMF, Mitteilung vom 19.02.2016

 

Abkommen vom 19. Februar 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen.

Das am 19. Februar 2016 in Helsinki unterzeichnete Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d. h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.

 

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Quelle: DATEV eG