Neuregelungen zum März 2016

Die Bundesregierung stellt die ab März 2016 geltenden Neuregelungen vor.

 

Neuregelungen zum März 2016

 

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 26.02.2016

 

Für Gebäudereiniger gibt es höhere Mindestlöhne. Verbraucher erhalten eine bessere Beratung bei Krediten und Dispozinsen. Diese und weitere Neureglungen treten im März in Kraft.

 

Arbeit und Soziales

 

Gebäudereinigung: Höhere Mindestlöhne gelten bundesweit

Ab 1. März gelten im gesamten Bundesgebiet für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung höhere Mindestlöhne. Für Innen- und Unterhaltsreinigung werden in der Lohngruppe 1 im Westen einschließlich Berlin 9,80 Euro pro Zeitstunde gezahlt, im Osten 8,70 Euro. In der Lohngruppe 6, etwa im Bereich Glas- und Fassadenreinigung, werden die Stunden mit 12,98 Euro (West) und 11,10 Euro (Ost) vergütet.

 

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Verbraucherrechte

 

Mehr Schutz bei Krediten und Dispozinsen

Für Immobilienkredite gelten ab 21. März 2016 neue EU-weite Standards: Banken und Institute müssen bei der Vergabe von Baukrediten künftig besser beraten und die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. Für Immobilienkredite mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung gibt es kein „ewiges Widerrufsrecht“ mehr. Darüber hinaus muss derjenige, der sein Konto dauerhaft oder erheblich überzieht, ein Angebot zur Beratung erhalten.

 

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Energie

 

Bessere Energieeffizienz für Dunstabzugshauben

Seit dem 20. Februar 2016 müssen neu in den Handel kommende Dunstabzugshauben energetisch besser sein als Energieeffizienzklasse F. Die Klasse G fällt weg. Wegen des zu erwartenden technischen Fortschritts werden die Energieeffizienzklassen A+ bis A+++ stufenweise eingeführt. Seit dem 1. Januar 2016 gibt es für Haushaltsgeräte die Energieeffizienzklasse A+. Entsprechend dazu entfallen – auch stufenweise – die jeweils letzten Klassen G, F und E für Dunstabzugshauben. Dies ist ein weiterer Beitrag zu mehr Energieeffizienz in Europa.

 

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Quelle: DATEV eG