Baden-Württemberg setzt sich im Bundesrat für eine Begrenzung der Mehrwertsteuer-Erstattung für Kunden aus Nicht-EU-Ländern ein. Künftig soll eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer nur bei Überschreitung einer sog. Bagatellgrenze von mindestens 50 Euro möglich sein.
Mehrwertsteuer-Erstattung: Keine Rückerstattung für Kleinstbeträge
Bundesrat, Mitteilung vom 26.02.2016
Diese Möglichkeit führe zu einer großen Zahl Schweizer Einkaufstouristen mit Belastungen für die grenznahe Infrastruktur – insbesondere zu vollen Parkhäusern und Verkehrsstaus. Außerdem sei eine Überlastung der Zöllnerinnen und Zöllner zu beobachten, die für die Bearbeitung der Anträge zuständig sind.
Bagatellgrenze von mindestens 50 Euro
Künftig soll eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer nur bei Überschreitung einer sog. Bagatellgrenze von mindestens 50 Euro möglich sein. Baden-Württemberg möchte die Bundesregierung dazu auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Die Entschließung wurde in der Bundesratssitzung am 26. Februar vorgestellt und dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung zugeleitet.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG