Das derzeitige System der EU zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden MwSt-Betrugs ist nicht wirksam genug und wird durch das Fehlen vergleichbarer Daten und Indikatoren beeinträchtigt. Dies geht aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor.
Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs erfordert größere Anstrengungen
Europäischer Rechnungshof, Pressemitteilung vom 03.03.2016
MwSt.-Betrug steht oft in Verbindung mit organisierter Kriminalität. Angaben von Europol zufolge werden 40 bis 60 Milliarden Euro der jährlichen MwSt.-Einnahmenverluste der Mitgliedstaaten durch Gruppen der organisierten Kriminalität verursacht. Da die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen von der MwSt. befreit ist, können Kriminelle in beiden Staaten auf betrügerische Weise Steuern hinterziehen. Dadurch entgehen sowohl den betroffenen Ländern als auch der EU Einnahmen.
„Bei der Prüfung wurden erhebliche Schwachstellen ermittelt, die auf eine unzureichende Wirksamkeit des Systems hinweisen. Diese Schwachstellen müssen beseitigt werden“, so Neven Mates, das für den Bericht zuständige Mitglied des Rechnungshofs.
Die Prüfer besuchten fünf Mitgliedstaaten: Deutschland, Italien, Ungarn, Lettland und das Vereinigte Königreich. Sie gelangten zu folgenden Feststellungen:
- In den meisten besuchten Mitgliedstaaten gibt es keine wirksamen Gegenkontrollen zwischen Zoll- und Steuerdaten.
- Die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten tauschen MwSt.-Informationen aus, doch bestehen Probleme hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit und Zeitnähe der Daten.
- Es fehlt an Zusammenarbeit und es bestehen Kompetenzüberschneidungen zwischen Verwaltungs-, Justiz- und Strafverfolgungsbehörden.
In einem Fall, so die Prüfer, sendete ein Mitgliedstaat eine Fehlermeldung über eine ungültige USt-Id-Nr. mit einer Verspätung von mehr als zwei Jahren und fünf Monaten. Die Prüfer stellten fest, dass außer in Italien in den elektronischen Zollabfertigungssystemen der besuchten Mitgliedstaaten keine automatische Überprüfung der USt-Id-Nrn. möglich war.
Weder Europol noch das OLAF (das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung) haben Zugang zu den Daten des Betrugsbekämpfungsnetzwerks der Mitgliedstaaten oder des MwSt.-Informationsaustauschsystems.
Empfehlungen
Genehmigung und Umsetzung neuer rechtlicher Maßnahmen sind in erster Linie Aufgabe der Mitgliedstaaten. Daher richten die Prüfer ihre Empfehlungen an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat.
Die Kommission sollte Änderungen der Rechtsvorschriften vorschlagen, um wirksame Gegenkontrollen zwischen Zoll- und Steuerdaten zu ermöglichen.
Außerdem sollte die Kommission den Schwerpunkt ihrer Überwachung auf die Verbesserung der Zeitnähe der von den Mitgliedstaaten erteilten Antworten auf Informationsersuchen und die Verbesserung der Verlässlichkeit des MwSt.-Informationsaustauschsystems legen.
Schließlich sollte sie bei der Errichtung eines gemeinsamen Systems statistischer Erhebungen über den innergemeinschaftlichen MwSt.-Betrug eine führende Rolle übernehmen und die Mitgliedstaaten dazu anhalten, Schwachstellen bei Eurofisc zu beheben und ihre Politiken hinsichtlich der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (bei der die Kunden, nicht die Lieferanten, für die MwSt. aufkommen) besser zu koordinieren.
Um wirksamer von illegalen Tätigkeiten abzuschrecken, sollte der Rat den Vorschlag der Kommission zur gesamtschuldnerischen Haftung von Lieferanten für MwSt.-Verluste im Bestimmungsmitgliedstaat annehmen und die Kommission ermächtigen, die Modalitäten der gegenseitigen Amtshilfe mit den Ländern auszuhandeln, in denen die meisten Anbieter von elektronisch erbrachten Dienstleistungen ihren Sitz haben, und diese Regelungen unterzeichnen.
Das Europäische Parlament und der Rat sollten die MwSt. in den Geltungsbereich der Richtlinie über die Bekämpfung von Betrug und in den Geltungsbereich der Verordnung über die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft aufnehmen und das OLAF mit klaren Ermittlungsbefugnissen und -instrumenten bezüglich des innergemeinschaftlichen MwSt.-Betrugs ausstatten.
Diese Pressemitteilung enthält die Hauptaussagen des vom Europäischen Rechnungshof angenommenen Sonderberichts.
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Den vollständigen Sonderbericht finden Sie auf der Homepage des EU-Rechnungshofes.
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Quelle: DATEV eG