Das OVG Rheinland-Pfalz hat die Rodungsarbeiten für die geplante Errichtung von Windenergieanlagen im Landkreis Bernkastel-Wittlich einstweilen – durch eine Zwischenverfügung – wieder gestoppt (Az. 8 B 10233/16 und 8 B 10234/16).
Rodungsarbeiten für Windenergieanlagen vorerst gestoppt
OVG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 04.03.2016 zu den Beschlüssen 8 B 10233/16 und 8 B 10234/16 vom 03.03.2016
Damit können bis zur endgültigen Entscheidung des Senats über die Beschwerde des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Trier vom 03.03.2016, mit denen die Eilanträge des NABU abgelehnt wurden, die Rodungsarbeiten nicht fortgesetzt werden. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts spricht entgegen der Vorinstanz Überwiegendes dafür, die Antragsbefugnis des NABU nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz zu bejahen. Das Gericht hält eine Zwischenentscheidung für geboten, weil bei einer Fortsetzung der mit den angefochtenen Bescheiden zugelassenen Rodungsarbeiten die Schaffung vollendeter Tatsachen drohe.
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Quelle: DATEV eG