BFH zur Mitteilung der Finanzbehörde an die Gemeinde über die Besteuerungsgrundlagen zur Festsetzung der Gewerbesteuer: Klagebefugnis für eine allgemeine Leistungsklage

Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Finanzrechtsweg die Verpflichtung des Finanzamtes auf Erteilung einer Mitteilung an eine Gemeinde erstritten werden kann, die darüber Auskunft geben soll, dass die Voraussetzungen einer gewerbesteuerrechtlichen Organschaft im Streitzeitraum nicht vorgelegen haben, um so einem möglichen Haftungsrisiko nach § 73 AO vorzubeugen (Az. I R 85/13).

 

BFH zur Mitteilung der Finanzbehörde an die Gemeinde über die Besteuerungsgrundlagen zur Festsetzung der Gewerbesteuer: Klagebefugnis für eine allgemeine Leistungsklage

 

BFH, Urteil I R 85/13 vom 25.11.2015

 

Leitsatz

 

Für eine allgemeine Leistungsklage einer (vermeintlichen) Organgesellschaft, mit der das FA verurteilt werden soll, eine von ihm im Besteuerungsverfahren des (vermeintlichen) Organträgers gemachte Mitteilung an die zur Festsetzung der Gewerbesteuer zuständige Gemeinde inhaltlich zu korrigieren, fehlt die Klagebefugnis.

 

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Quelle: DATEV eG