Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Finanzrechtsweg die Verpflichtung des Finanzamtes auf Erteilung einer Mitteilung an eine Gemeinde erstritten werden kann, die darüber Auskunft geben soll, dass die Voraussetzungen einer gewerbesteuerrechtlichen Organschaft im Streitzeitraum nicht vorgelegen haben, um so einem möglichen Haftungsrisiko nach § 73 AO vorzubeugen (Az. I R 85/13).
BFH zur Mitteilung der Finanzbehörde an die Gemeinde über die Besteuerungsgrundlagen zur Festsetzung der Gewerbesteuer: Klagebefugnis für eine allgemeine Leistungsklage
BFH, Urteil I R 85/13 vom 25.11.2015
Leitsatz
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Quelle: DATEV eG