Der ehemalige Vorstand einer gesetzlichen Krankenversicherung schuldet dieser ca. 4,6 Mio. Euro Schadensersatz, da er Pflichten seines Dienstvertrages schuldhaft verletzt habe. So entschied das OLG Hamm (Az. 27 U 36/15).
Ex-Vorstand zu ca. 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt
OLG Hamm, Pressemitteilung vom 17.03.2016 zum Urteil 27 U 36/15 vom 17.03.2016 (nrkr)
Der beklagte Vorstand habe, so der Senat, die Pflichten seines Dienstvertrages mit der klagenden Krankenversicherung schuldhaft verletzt, indem er im Jahre 2009 für den Bürobetrieb der Krankenversicherung bedarfswidrig ca. 4.000 m² Büro-und Nebenflächen sowie weitere Terrassen-, Archiv und Lagerflächen im Dortmunder U anmietete. Hierdurch sei der Krankenversicherung in den Jahren 2011 bis zum 31.03.2015 ein Mietschaden in genannter Höhe entstanden, den der Beklagte zu ersetzen habe. Der Senat hat außerdem festgestellt, dass der Beklagte der Versicherung auch einen weiteren Schaden aus der pflichtwidrigen Anmietung auszugleichen hat. Nach der Entscheidung des Senats hat der Beklagte zudem die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Eine Revision zum Bundesgerichtshof hat der Senat nicht zugelassen.
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Quelle: DATEV eG