Fußballschauen im Freien kontra Lärmschutz: Public Viewing bringt Konflikte zwischen Fußballfans und Anwohnern. Das Kabinett hat nun für die bevorstehende Fußball-EM den Interessenkonflikt geregelt.
Public Viewing: Fußball feiern bis zum Abpfiff
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 23.03.2016
Am 10. Juni ist es soweit: Die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich beginnt. Um 21 Uhr wird die Partie Frankreich gegen Rumänien im Stade de France nördlich von Paris angepfiffen. Die deutsche Mannschaft trifft am 12. Juni in ihrem ersten Spiel in Lille auf die Ukraine.
Millionen Fußballfans freuen sich auf das Ereignis. Auf Fanmeilen und in Fußballkneipen wollen sie die Spiele gemeinsam mit anderen verfolgen. Doch die Fußballspiele enden erst um 22 Uhr oder später. Das führt zu Konflikten mit dem nächtlichen Lärmschutz.
Ausnahmen für ein Großereignis
Das Bundeskabinett hat dazu für die Zeit der EM eine neue Lärmschutz-Verordnung beschlossen. Sie wird voraussichtlich Ende Mai in Kraft treten und bis Ende Juli gelten. Mit der Verordnung erweitert die Bundesregierung den Spielraum der Kommunen, Public Viewing zuzulassen. Die kommunalen Behörden entscheiden im Einzelfall, ob eine Ausnahme vorliegt. Hierbei geht es jeweils um die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an den Fernsehübertragungen und dem Schutz betroffener Anwohner.
———————-
Quelle: DATEV eG