Die EU-Kommission hat das EU-Justizbarometer 2016 vorgestellt, das einen vergleichenden Überblick über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme der Mitgliedstaaten gibt. Das Justizbarometer soll nationale Behörden in ihren Bemühungen zur Verbesserung der Justizsysteme unterstützen und zu diesem Zweck vergleichbare Daten zur Verfügung stellen.
EU-Justizbarometer 2016: gegenseitiges Lernen für wirksamere nationale Justizsysteme
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 11.04.2016
Erstmals enthält das Justizbarometer die Ergebnisse der Eurobarometer-Erhebungen, mit denen eingehender untersucht wurde, wie die Unabhängigkeit der Justiz in der EU von Bürgern und Unternehmen wahrgenommen wird. Zudem wurden in diesem Jahr neue Indikatoren herangezogen, insbesondere zur justiziellen Aus- und Fortbildung, zu Benutzerumfragen in den Mitgliedstaaten, zur Verfügbarkeit von Prozesskostenhilfe und zum Bestehen von Qualitätsstandards.
„Das vierte EU-Justizbarometer zeigt, dass die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Justizsysteme weiter Früchte tragen. Den Justizsystemen kommt bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, der Umsetzung von EU-Recht und der Schaffung eines investitionsfreundlichen Umfelds eine tragende Rolle zu, deshalb sind diese Bemühungen gerechtfertigt“, so Vĕra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung. „Durch das Justizbarometer können wir voneinander lernen und so die europäischen Justizsysteme effektiver machen.“
Die wichtigsten Ergebnisse des EU-Justizbarometers 2016 im Überblick:
Kürzere Verfahren in Zivil- und Handelssachen. Was anhängige Verfahren betrifft, ist die Entwicklung insgesamt stabil, wobei auch Verbesserungen in mehreren Mitgliedstaaten zu verzeichnen sind, die sich mit einer hohen Zahl anhängiger Fälle besonderen Herausforderungen gegenübergestellt sahen.
Eine bessere Zugänglichkeit der Justizsysteme insbesondere bei der elektronischen Einreichung von geringfügigen Forderungen oder der Förderung alternativer Streitbeilegungsverfahren. Dennoch gibt es weiterhin Verbesserungsbedarf bei der Online-Verfügbarkeit von Urteilen oder der elektronischen Kommunikation zwischen Gerichten und Parteien.
Darüber hinaus gilt es, das Fortbildungsangebot im Bereich richterliche Fähigkeiten und den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Fallbearbeitungssysteme weiter zu verbessern.
Die Mehrheit der Mitgliedstaaten verfügt über Standards für ähnliche Aspekte ihrer Justizsysteme, wobei sie inhaltlich jedoch stark voneinander abweichen. So verfügt beispielsweise weniger als die Hälfte der Mitgliedstaaten über Standards für Maßnahmen zum Abbau vorhandener Rückstände, und noch weniger Mitgliedstaaten legen eine Höchstdauer für die Anhängigkeit von Verfahren fest.
In das Justizbarometer fließen Ergebnisse aus verschiedenen Erhebungen zur Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz ein. In einigen Mitgliedstaaten mit einer als sehr gering wahrgenommenen Unabhängigkeit werden als Gründe dafür insbesondere die Einflussnahme oder der Druck durch Regierungen und Politiker sowie durch wirtschaftliche und andere Interessenträger hervorgehoben.
Die nächsten Schritte
Die Ergebnisse des Justizbarometers 2016 werden bei den laufenden länderspezifischen Bewertungen im Rahmen des Europäischen Semesters 2016 berücksichtigt. Die Länderberichte für 26 Mitgliedstaaten wurden am 26. Februar 2016 veröffentlicht und enthalten Erkenntnisse zu den Justizsystemen zahlreicher Mitgliedstaaten (BE, BG, HR, ES, HU, IE, IT, LV, MT, PL, PT, RO, SI und SK) (zu den jüngsten Berichten zum Europäischen Semester 2016 siehe IP/16/332 und MEMO/16/334 ).
Die Kommission wird die justiziellen Netze weiterhin auffordern, die Wirksamkeit rechtlicher Garantien zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz eingehender zu bewerten.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG