Stärkung der beruflichen Weiterbildung

Laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8042) sollen geringqualifizierte Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose einen verbesserten Zugang zu Instrumenten der beruflichen Weiterbildung erhalten. Das berichtet der Deutsche Bundestag.

 

Stärkung der beruflichen Weiterbildung

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.04.2016

 

Geringqualifizierte Arbeitnehmer und Langzeitarbeitslose sollen einen verbesserten Zugang zu Instrumenten der beruflichen Weiterbildung erhalten. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes ( 18/8042 ) der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG).

 

Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss sollen künftig zur Vorbereitung auf eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung Förderleistungen zum Erwerb notwendiger Grundkompetenzen (Lesen, Rechnen, Schreiben, Mathematik) erhalten, wenn dies für die erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme nötig ist.

 

Zur Stärkung der Motivation sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen Weiterbildung beim Bestehen einer Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro und beim Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1.500 Euro erhalten. Die Neuregelung ist befristet für Maßnahmen, die bis 31. Dezember 2020 beginnen und wird evaluiert.

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Quelle: DATEV eG