Die Bundesregierung verhandelt mit dem mittelamerikanischen Staat Panama über ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Abkommen sieht auch einen Informationsaustausch über steuerlich relevante Daten vor.
Steuerabkommen mit Panama
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.04.2016
Zuvor war von der Regierung der Zehn-Punkte-Plan gegen Steuerbetrug, aggressive Steuerplanung und für mehr Transparenz erläutert worden. Kernpunkte sind neben einem internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit möglichst vielen Ländern die Schaffung von Registern über Unternehmen nach den Bestimmungen der vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie. Die Register sollten international möglichst breit vernetzt werden. Wichtige seien Maßnahmen gegen Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Zu dem unter dem Begriff „Panama Papers“ bekannt gewordenen Daten erläuterte die Regierung, es sei nicht bekannt, ob sie strafrechtlich relevante Regelungen enthalten würden. Die Bundesregierung besitze diese Daten nicht und habe sie auch trotz Bitte um Übergabe von dem Recherchenetzwerk nicht erhalten. Die Gründung einer Firma in Panama sei kein Verstoß gegen deutsche Gesetze, wenn alle Verpflichtungen eingehalten würden.
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Quelle: DATEV eG