Steuerabkommen mit Panama

Die Bundesregierung verhandelt mit dem mittelamerikanischen Staat Panama über ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Abkommen sieht auch einen Informationsaustausch über steuerlich relevante Daten vor.

 

Steuerabkommen mit Panama

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.04.2016

 

Die Bundesregierung verhandelt mit dem mittelamerikanischen Staat Panama über ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Abkommen sehe auch einen Informationsaustausch über steuerlich relevante Daten vor, sagte ein Vertreter der Bundesregierung in einer Sitzung des Finanzausschusses am 13.04.2016. Die seit nunmehr drei Jahren laufenden Verhandlungen mit Panama seien Ende des letzten Jahres in die Endphase getreten, berichtete der Vertreter der Bundesregierung. Ein Verhandlungszeitraum von rund drei Jahren sei für ein Doppelbesteuerungsabkommen nicht ungewöhnlich.

 

Zuvor war von der Regierung der Zehn-Punkte-Plan gegen Steuerbetrug, aggressive Steuerplanung und für mehr Transparenz erläutert worden. Kernpunkte sind neben einem internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit möglichst vielen Ländern die Schaffung von Registern über Unternehmen nach den Bestimmungen der vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie. Die Register sollten international möglichst breit vernetzt werden. Wichtige seien Maßnahmen gegen Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Zu dem unter dem Begriff „Panama Papers“ bekannt gewordenen Daten erläuterte die Regierung, es sei nicht bekannt, ob sie strafrechtlich relevante Regelungen enthalten würden. Die Bundesregierung besitze diese Daten nicht und habe sie auch trotz Bitte um Übergabe von dem Recherchenetzwerk nicht erhalten. Die Gründung einer Firma in Panama sei kein Verstoß gegen deutsche Gesetze, wenn alle Verpflichtungen eingehalten würden.

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Quelle: DATEV eG