Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Sachverständige gegen Prüfungsgrundsatz

Eine Mehrheit der Sachverständigen hat die Pläne der Bundesregierung zurückgewiesen, bei der Prüfung von Steuerfällen in den Finanzämtern den Grundsatz der „Wirtschaftlichkeit“ einzuführen und damit die Behörden zu entlasten, indem personelle Ressourcen auf die wirklich prüfungsbedürftigen Fälle konzentriert werden. Das berichtet der Deutsche Bundestag.

 

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Sachverständige gegen Prüfungsgrundsatz

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.04.2016

 

Eine Mehrheit der Sachverständigen hat die Pläne der Bundesregierung zurückgewiesen, bei der Prüfung von Steuerfällen in den Finanzämtern den Grundsatz der „Wirtschaftlichkeit“ einzuführen und damit die Behörden zu entlasten, indem personelle Ressourcen auf die wirklich prüfungsbedürftigen Fälle konzentriert werden. So erklärte der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in seiner Stellungnahme für die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses am 13.04.2016, die Einführung von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten als unbestimmter Rechtsbegriff sei als Grundlage für Entscheidungen über Art und Umfang der Ermittlungen zu weitgehend: „Wir sehen dadurch den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gefährdet“, warnte die Organisation. 

Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren ( 18/7457 ). Danach sollen Steuererklärungen in Zukunft zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung soweit wie möglich automatisiert bearbeitet werden. Bürger, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreichen, sollen einen Verspätungszuschlag zahlen. Ein wesentlicher Punkt des Gesetzesvorhabens ist die Änderung von Abgabefristen. Steuerpflichtige, die von Steuerberatern beraten werden, bekommen zwei Monate mehr Zeit zur Abgabe ihrer Erklärung. Die Jahressteuererklärung muss künftig am 28. Februar des Zweitfolgejahres vorliegen. Die Verlängerung der Fristen wurde von der Bundessteuerberaterkammer ausdrücklich begrüßt. Sie störte sich jedoch daran, dass die Finanzämter die Möglichkeit erhalten sollen, Steuererklärungen auch vorab anfordern zu können. […]

 

Grundsätzlich begrüßt wurde das Gesetzesvorhaben vom Bundesrechnungshof, der sich jedoch auch dafür aussprach, die unbestimmten Rechtsbegriffe Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu präzisieren beziehungsweise zu erläutern. Auch die als IT-Dienstleister für die steuerberatenden Berufe tätige DATEV erklärte die zunehmende Digitalisierung und elektronische Kommunikation im Besteuerungsverfahren für alternativlos und begrüßte den Grundtenor des Entwurfs. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft begrüßte in seiner Stellungnahme, die von den anderen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und Banken mitgetragen wurde, dass das Besteuerungsverfahren weiter digitalisiert und automatisiert werden solle. Erleichterungen dürfe es jedoch nicht nur für die Finanzverwaltung geben, sondern auch für die Wirtschaft, die eine hohe Bürokratiebelastung durch die mit dem Steuerrecht verbundenen Informationspflichten habe. […]

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Quelle: DATEV eG