In der Sitzung des 4. Untersuchungsausschusses (Cum/Ex) des Bundestags haben Sachverständige die Entwicklung, die Hintergründe und die Mechanismen der vom Ausschuss zu untersuchenden sogenannten Cum/Ex-Aktiengeschäfte erläutert.
Sachverständige erklären Cum/Ex-Geschäft
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.04.2016
Die Mitglieder des Ausschusses hörten Christoph Spengel von der Universität Mannheim, Marc Desens von der Universität Leipzig, Michael Schmitt, Leiter der Abteilung Steuern beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württembergs, Helmut Lotzgeselle, Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht, sowie Steueroberamtsrat Günther Hallmann vom Finanzamt für Steuerstrafsachen und der Steuerfahndung Wuppertal, die gegen vermutlich in die Cum/Ex-Geschäfte verwickelten Institute ermittelt. Alle fünf Experten hatten dem Ausschuss zuvor schriftliche Gutachten übermittelt.
Dabei waren sie sich die Praktiker einig, dass diese Geschäfte rechtlich nicht gedeckt und damit strafbar seien. Unterschiedliche Ansätze vertraten die Wissenschaftler. Während Spengel, erklärte, es habe keine Gesetzeslücke gegeben, meinte Desens, die Kapitalertragsteuer habe durchaus mehrfach angerechnet werden können.
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Quelle: DATEV eG