Der Bundesrat möchte mit einer Entschließung Bürgerenergieprojekte stärken. Er fordert einen Vorrang für kleine und regional verwurzelte Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Dieser sei notwendig, da Strom aus regenerativen Quellen künftig über Ausschreibungen gefördert wird und nicht wie bisher in gesetzlich festgelegter Höhe.
Bundesrat, Mitteilung vom 22.04.2016
Ausschreibungsteilnahme ohne Angebotspreis ermöglichen
Regionale Bieter, beispielsweise Bürgerwindparks, sollten sich nach Meinung des Bundesrates ohne Angabe eines Gebotspreises an den jeweiligen Ausschreibungsrunden beteiligen können und die Garantie eines Zuschlags erhalten. Der jeweilige Gebotspreis und damit die Förderhöhe bestimmt sich dann nach dem höchsten Gebot, das neben den Regionalbietern ebenfalls einen Zuschlag erhalten hat – so sieht es die Entschließung vor.
Dieses Modell solle die Bundesregierung bei allen Ausschreibungen vorsehen, fordert der Bundesrat. Eine Differenzierung nach Technologien dürfe nicht erfolgen. Die Länderkammer möchte mit ihrem Vorschlag insbesondere die Akteursvielfalt auf dem Energiemarkt sicherstellen.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG