Das Gesetz zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie (Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.
WPK, Mitteilung vom 22.04.2016
Mit diesem Gesetz wird im Wesentlichen das neue Zahlungskontengesetz beschlossen. Es enthält Bestimmungen über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (sogenanntes Basiskonto). Mit dem Basiskonto sollen Zahlungsdienstleister jedem Verbraucher (so auch Obdachlosen, Asylsuchenden, Geduldeten) den Zugang zu einem Zahlungskonto ermöglichen.
Zudem sieht das Gesetz Änderungen und Ergänzungen des KWG sowie der PrüfbV vor. Danach haben zukünftig die Abschlussprüfer der betreffenden Institute in der Jahresabschlussprüfung die Einhaltung des Zahlungskontengesetzes zu prüfen und darüber im Prüfungsbericht zu berichten (vgl. Art. 4-6).
Die spezifischen Prüfungsanforderungen sind erstmals auf die Prüfung für nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.
Die WPK hatte zu dem Referentenentwurf Stellung genommen (vgl. „Neu auf WPK.de“ vom 6. Oktober 2015 ).
Das Gesetz steht auf der Internetseite des Bundesanzeiger Verlages zur Verfügung.
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Quelle: DATEV eG