Die Wohnungswirtschaft hat die von der Bundesregierung geplante Sonderabschreibung zur Förderung des Baus bezahlbarer Mietwohnungen besonders in Gebieten mit angespannter Wohnungslage begrüßt. Grundlage der Anhörung war der Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.04.2016
Grundlage der Anhörung war der Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus ( 18/7736 ). Die Sonderabschreibung soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in dem darauf folgenden Jahr bis zu zehn Prozent betragen. Im dritten Jahr sollen es bis zu neun Prozent sein. Begünstigt werden sollen Investitionen, für die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2018 ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt werden. Die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung soll letztmalig im Jahr 2022 möglich sein. Eine weitere Grenze gibt es bei den Baukosten: „Mit der Begrenzung der Förderung auf solche Baumaßnahmen, bei denen die abschreibungsfähigen Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen, soll die Herstellung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden.“
Wohnungen mit Luxusausstattung würden keiner staatlichen Förderung bedürfen. Außerdem soll die Sonderabschreibung nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Die Bundesarchitektenkammer warnte in der Anhörung davor, den Wert von 3.000 Euro angesichts hoher Baukosten abzusenken, wie dies vom Bundesrat gefordert worden war.
———————-
Quelle: DATEV eG