Das BMWi hat die Länder- und Verbändeanhörung zur Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung gestartet. Das EEG 2014 sieht vor, ab 2017 fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung für die Teilnahme von Anlagen aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu öffnen.
BMWi startet Länder- und Verbändeanhörung zur Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
BMWi, Pressemitteilung vom 28.04.2016
Voraussetzung für eine Förderung von ausländischen Anlagen über das EEG ist die Einhaltung des Gegenseitigkeitsprinzips. Danach können nur dann Anlagen aus einem anderen Mitgliedstaat nach dem deutschen EEG gefördert werden, wenn der andere Mitgliedstaat ebenfalls seine nationalen Ausschreibungen für Anlagen in Deutschland öffnet. Zweite Voraussetzung ist der so genannte „physische Import“, d. h. der Strom aus den geförderten Anlagen in Deutschland muss auch hier ankommen können. Dritte Voraussetzung ist eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten, die die Details der Zusammenarbeit umsetzt.
Die Verordnung soll im zweiten Quartal 2016 in Kraft treten. Erste konkrete Pilotprojekte sind noch für 2016 geplant. Dazu finden Verhandlungen mit den Partnerländern statt. Basierend auf den Erfahrungen bei der Umsetzung des Pilotkonzepts für PV-Freiflächenanlagen soll ab 2017 die anteilige Öffnung auch für andere Technologien umgesetzt werden.
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Den Verordnungstext und ein Eckpunktepapier zur Verordnung finden Sie auf der Homepage des BMWi.
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Quelle: DATEV eG