Der Bundestag hat am 12.05.2016 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens angenommen. U. a. müssen danach Bürger, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreichen, einen Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat zahlen.
Besteuerungsverfahren vereinfacht
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.05.2016
Allerdings müssen Steuerzahler, die die Fristen nicht einhalten, mit einem Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat rechnen. Der Zuschlag wird festgesetzt, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abgegeben wurde. Kein Verspätungszuschlag wird erhoben, wenn keine Steuer fällig wird oder eine Steuererstattung erfolgt.
Die Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt entfällt weitgehend. Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die von ihnen vorgehaltenen Belege von den Finanzämtern angefordert werden können.
Ebenso ist vorgesehen, Steuererklärungen automatisiert zu bearbeiten. Der Schriftverkehr soll weitgehend auf elektronische Verkehrswege umgestellt werden. So sollen sich Steuerpflichtige ihren Steuerbescheid über das Elster-Portal der Finanzverwaltung herunterladen können.
Ebenfalls gegen das Votum der Opposition fand ein Entschließungsantrag der Grünen ( 18/8436 ), in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert worden war, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nicht zur Grundlage bei der Steuerveranlagung zu machen.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestags.
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Quelle: DATEV eG