BdSt setzt sich für schnellere Veröffentlichung von Urteilen ein

Finanzämter sollen Urteile des Bundesfinanzhofs schneller anwenden. Der Bund der Steuerzahler setzt sich in einer Eingabe an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags für eine schnellere Veröffentlichung der Urteile ein.

 

BdSt setzt sich für schnellere Veröffentlichung von Urteilen ein

 

BdSt, Pressemitteilung vom 13.05.2016

 

Finanzämter sollen Urteile des Bundesfinanzhofs schneller anwenden. Dafür setzt sich der Bund der Steuerzahler ein! Häufig dauert es bereits einige Jahre, bis der Bundesfinanzhof – das oberste deutsche Steuergericht – eine Rechtsfrage abschließend geklärt hat. Verbindlich ist die Entscheidung dann aber zunächst nur für den entschiedenen Einzelfall. Erst wenn das Bundesfinanzministerium das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht hat, werden die Entscheidungsgrundsätze auch in anderen Fällen angewandt. Hier können noch einmal einige Jahre verstreichen.

 

In einem Fall dauerte es zehn Jahre, bis das Urteil veröffentlicht wurde. Ungünstig ist dies für die Steuerzahler, denn sie bleiben lange im Ungewissen, in welcher Weise das Urteil auf ihren Fall Auswirkungen hat. Der BdSt setzt sich deshalb beim Finanzausschuss des Deutschen Bundestags für eine schnellere Veröffentlichung der Urteile ein. Aus unserer Sicht sollten die Entscheidungen spätestens ein Jahr nach dem Urteilsspruch verbindlich sein.

 

———————-

Quelle: DATEV eG