Finanzämter sollen Urteile des Bundesfinanzhofs schneller anwenden. Der Bund der Steuerzahler setzt sich in einer Eingabe an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags für eine schnellere Veröffentlichung der Urteile ein.
BdSt setzt sich für schnellere Veröffentlichung von Urteilen ein
BdSt, Pressemitteilung vom 13.05.2016
In einem Fall dauerte es zehn Jahre, bis das Urteil veröffentlicht wurde. Ungünstig ist dies für die Steuerzahler, denn sie bleiben lange im Ungewissen, in welcher Weise das Urteil auf ihren Fall Auswirkungen hat. Der BdSt setzt sich deshalb beim Finanzausschuss des Deutschen Bundestags für eine schnellere Veröffentlichung der Urteile ein. Aus unserer Sicht sollten die Entscheidungen spätestens ein Jahr nach dem Urteilsspruch verbindlich sein.
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Das Schreiben finden Sie auf der Homepage des BdSt.
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Quelle: DATEV eG