Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne Regelungen des Tabakerzeugnisgesetzes

Das BVerfG hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne Regelungen des am 20.05.2016 in Kraft tretenden Tabakerzeugnisgesetzes abgelehnt. Die Entscheidung beruht auf einer Folgenabwägung (Az. 1 BvR 895/16).

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Quelle: DATEV eG