Die EU-Kommission hat ihren Bericht über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union für das Jahr 2015 veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick darüber, wie die Grundrechte in einer Reihe von EU-Politikbereichen und in den Mitgliedstaaten angewendet wurden.
Kommission berichtet über die Lage der Grundrechte in der EU
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.05.2016
Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: „Grundrechte sind das Fundament unserer Europäischen Union und unserer Gemeinschaften. In letzter Zeit werden sie durch aufkommende Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Hassbotschaften in Frage gestellt. Angesichts dieser Herausforderungen ist es von wesentlicher Bedeutung, dass wir Demokratie, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit verteidigen. Der Grundrechtecharta kommt dabei eine Vorreiterrolle zu. Wir müssen uns weiter dafür einsetzen, dass sie für Jedermann in Europa Wirklichkeit wird.“
Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte hinzu: „Wenn wir wirklich einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erreichen wollen, müssen wir unsere Grundrechte aktiv fördern und das tatsächliche Schutzniveau EU-weit anheben. Die EU hat dieses Jahr konkrete Schritte zur Stärkung der Grundrechte unternommen, beispielsweise die Vollendung der Datenschutzreform, neue Regeln zum Schutz Minderjähriger in Strafverfahren und die Intensivierung des Kampfes gegen Anstiftung zum Hass. Die Grundrechte dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sie müssen praktiziert werden. Das sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig.“
Für das Jahr 2015 führt der Bericht eine Reihe von Gesetzgebungspaketen zur Förderung der Grundrechte auf, darunter das Reformpaket zum Datenschutz sowie die Richtlinie über Verfahrensgarantien für Minderjährige in Strafverfahren und die Richtlinie über die Rechte von Opfern. Er enthält auch Erläuterungen, wie die Kommission die Charta in ihrer gesetzgeberischen und politischen Arbeit im vergangenen Jahr berücksichtigt hat. Beispielhaft werden hier die Maßnahmen zur besseren Bewältigung der Migrationsproblematik auf EU-Ebene (Europäische Migrationsagenda) oder zur Verbesserung der Sicherheitslage (Europäische Sicherheitsagenda) angeführt. Schließlich enthält der Bericht Ausführungen zur Anwendung der Grundrechtecharta durch den Europäischen Gerichtshof und zu den wichtigsten Entwicklungen in der Rechtsprechung.
Einen besonderen Schwerpunkt des diesjährigen Berichts bildet das erste jährliche Kolloquium über Grundrechte, das im Oktober 2015 stattfand. Auf diesem Kolloquium zum Thema „Toleranz und Respekt: Prävention und Bekämpfung von antisemitisch und antimuslimisch motiviertem Hass in Europa“ wurden der Kommission bestimmte Kernmaßnahmen vorgeschlagen.
Auf dem zweiten jährlichen Kolloquium zum Thema „Medienvielfalt und Demokratie“ am kommenden 17./18. November in Brüssel wird der Erste Vizepräsident FransTimmermans zusammen mit den Kommissionsmitgliedern Günther Oettinger und VěraJourová die zentrale Rolle freier und pluralistischer Medien und insbesondere digitaler Medien in demokratischen Gesellschaften erörtern. Außerdem hat die Kommission heute eine öffentliche Konsultation veröffentlicht, deren Ergebnisse in die Beratungen auf diesem Kolloquium einfließen werden.
Hintergrund
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union rechtsverbindlich. Die Bestimmungen der Charta richten sich vor allem an die EU-Organe und nachgeordnet nur dann an die Mitgliedstaaten, wenn diese Unionsrecht umsetzen.
Die Kommission arbeitet mit den zuständigen Behörden auf nationaler, lokaler und europäischer Ebene daran, die Menschen besser über ihre Grundrechte sowie darüber zu informieren, wo sie Hilfe finden, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Sie stellt nun über das Europäische Justiz-Portal praktische Informationen über diese Rechte bereit und hat mit Bürgerbeauftragten, Gleichstellungseinrichtungen und Menschenrechtsinstitutionen einen Dialog über die Bearbeitung von Beschwerden über Grundrechtsverletzungen eingeleitet.
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Quelle: DATEV eG