Das Arbeitsverhältnis des ehemaligen Trainers von Viktoria Köln ist nach der Entscheidung des ArbG Köln nicht beendet. Für die gegenüber dem Trainer im April 2015, Dezember 2015 und Januar 2016 ausgesprochenen Kündigungen fehle es an einem Kündigungsgrund (Az. 2 Ca 3155/15).
Trainer Claus-Peter Wollitz gewinnt Rechtsstreit gegen Viktoria Köln
ArbG Köln, Pressemitteilung vom 20.05.2016 zum Urteil 2 Ca 3155/15 vom 20.05.2016
Mit seiner Widerklage gegen Herrn Wollitz war der Verein ebenfalls nicht erfolgreich. Viktoria hatte geltend gemacht, Herr Wollitz habe zugesagt, sich mit 100.000 Euro an der Ablösesumme für den Spieler Timo Staffeldt zu beteiligen. Das Gericht war nach Vernehmung von Zeugen nicht von einer solchen Absprache überzeugt.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.
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Quelle: DATEV eG