Transparenzberichte (§ 55c WPO) zum 31. März 2016

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB durchführen, haben gemäß § 55c WPO jährlich einen Transparenzbericht zu publizieren. Dazu hat die WPK eine Übersicht veröffentlicht.

 

Transparenzberichte (§ 55c WPO) zum 31. März 2016

 

WPK, Mitteilung vom 24.05.2016

 

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB durchführen, haben gemäß § 55c WPO jährlich einen Transparenzbericht zu publizieren.

 

Die aktuellen Transparenzberichte mussten bis zum Ablauf des ersten Quartals 2016 auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften veröffentlicht oder bei der Wirtschaftsprüferkammer hinterlegt werden.

 

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Quelle: DATEV eG