Anspruch auf Pflegezeit

Der Deutsche Bundestag informiert, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ für Beamte und Soldaten vorgelegt hat, mit dem neben Änderungen weiterer dienstrechtlicher Vorschriften ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit eingeführt werden soll.

 

Anspruch auf Pflegezeit

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.05.2016

 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ für Beamte und Soldaten ( 18/8517 ) vorgelegt, mit dem ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit eingeführt werden soll. Beamte und Soldaten, die Familienpflegezeit oder Pflegezeit in Anspruch nehmen, sollen laut Vorlage einen Vorschuss zur besseren Bewältigung des Lebensunterhalts erhalten „während der (teilweisen) Freistellung, die mit einer Gehaltsreduzierung verbunden ist“. Damit soll das für die Privatwirtschaft und für Tarifbeschäftigte seit dem 1. Januar 2015 geltende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf „im Wesentlichen wirkungsgleich im Beamten- und Soldatenbereich nachvollzogen“ werden.

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Quelle: DATEV eG