Die EU-Kommission hat am 25.05.2016 einen Verordnungsvorschlag gegen Geoblocking veröffentlicht.
Die EU-Kommission hat am 25.05.2016 einen Verordnungsvorschlag gegen Geoblocking veröffentlicht.
Der Vorschlag sieht vor, dass es Anbietern von Waren und Dienstleistungen an Verbraucher wie Unternehmen als Endnutzern untersagt ist, aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden
- den Zugang zu Online-Schnittstelle zu sperren / beschränken,
- unterschiedliche allgemeine Geschäftsbedingungen anzuwenden,
- unterschiedliche Zahlungsbedingungen anzuwenden.
Nach der Verabschiedung, die die Einigung von EU-Parlament und Rat voraussetzt, soll die Verordnung schon sechs Monate später in den Mitgliedstaaten gelten, ohne dass es einer Umsetzung in nationales Recht bedarf.
Zeitgleich hat die EU-Kommission Leitlinien zur Umsetzung/Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken sowie einen Verordnungsvorschlag über grenzüberschreitende Paketzustelldienste und einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz vorgelegt.
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Quelle: DATEV eG