Facharbeiter dürfen nicht länger den Spitzensteuersatz zahlen! Der Spitzensteuersatz darf erst bei wirklichen Spitzeneinkommen greifen und nicht bei Durchschnittsverdienern. Das fordert der Bund der Steuerzahler.
Kein Spitzensteuersatz für Facharbeiter!
BdSt-Präsident Reiner Holznagel begrüßt Reformdebatte zum Einkommensteuertarif
BdSt, Pressemitteilung vom 30.05.2016
In der Partei mehren sich Stimmen, den Spitzensteuersatz von 42 Prozent nicht bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bereits knapp 54.000 Euro greifen zu lassen, sondern erst bei höheren Einkommen.
Was noch zu tun ist:
Das Thema Spitzensteuersatz ist aus BdSt-Sicht nicht die einzige Baustelle. So muss auch der so genannte Mittelstandsbauch im Tarif beseitigt werden! Dieser entsteht, weil der Steuertarif nicht gleichmäßig, sondern vor allem im unteren Einkommensbereich sehr stark ansteigt. Auch das Thema kalte Progression muss noch einmal auf den Tisch! Wir setzen uns dafür ein, dass der Tarif automatisch an die Steigerung der Lebenshaltungskosten angepasst wird. Nur so kann erreicht werden, dass eine Lohnerhöhung tatsächlich bei den Bürgern ankommt und nicht inflationsbedingt aufgezehrt wird. Zwar gibt es mittlerweile eine Berichtspflicht zur kalten Progression, aber keinen solchen „Tarif auf Rädern“, den der Verband konkret erarbeitet hat.
Darum muss es jetzt gehen: den Einkommensteuertarif glätten bzw. verändern, die ungerechte kalte Progression dauerhaft abschaffen und den Solidaritätszuschlag bis spätestens 2019 abschaffen, wenn die Finanzhilfen für den Aufbau Ost ohnehin auslaufen.
———————-
Quelle: DATEV eG