WP/vBP und WPG/BPG (§ 57a Abs. 1 Satz 1 und 2 WPO) haben der WPK ab 17. Juni 2016 anzuzeigen, dass sie beabsichtigen, gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchzuführen. Die WPK hat daher ein Musterschreiben veröffentlicht.
WPK, Mitteilung vom 03.06.2016
Im Service Center der WPK steht Ihnen ein Musterschreiben für die Anzeige zur Verfügung, das Sie herunterladen, auf eigenem Briefbogen ausfüllen und an die WPK schicken können. Ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
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Musterschreiben
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Merkblatt
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Quelle: DATEV eG