Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung erweitert

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (18/8042) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (18/8647) zugestimmt.

 

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.06.2016

 

 

Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 2. Juni dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung ( 18/8042 ) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung ( 18/8647 ) zugestimmt.

 

 

Damit wird der Zugang zur beruflichen Weiterbildungsförderung vor allem für gering qualifizierte Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und ältere Arbeitnehmer verbessert. Es wird klargestellt, dass der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, einer Weiterbildungsförderung nicht entgegensteht, wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können zur besseren Eignungsfeststellung durch längere Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen bei einem Arbeitgeber gefördert werden. Arbeitnehmer ohne Berufsausbildung können Förderleistungen zum Erwerb von Grundkompetenzen erhalten, wenn dies für eine erfolgreiche Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung erforderlich ist. Bei erfolgreicher Teilnahme an Zwischen- und Abschlussprüfungen wird eine Prämie gezahlt. Die bis Ende 2016 befristete Regelung, wonach die Bundesagentur für Arbeit innovative Ansätze der aktiven Arbeitsförderung erproben kann, wird entfristet.

 

 

Gegen das Votum der Linken lehnte das Parlament einen Antrag der Linken ( 18/7425 ) ab, die für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld maßgebliche Rahmenfrist, in der die Anwartschaftszeiten für einen Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt werden müssen, vorn zwei auf drei Jahre heraufzusetzen.

 

 

Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken scheiterten auch Bündnis 90/Die Grünen mit ihrem Antrag ( 18/5386 ), den Zugang zur Arbeitslosenversicherung an die sich wandelnde Arbeitswelt anzupassen und die Voraussetzungen zum Erwerb eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld grundlegend zu verändern.

 

 

Bei Enthaltung der Linken lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen ( 18/3918 ) ab, die Arbeitsförderung neu auszurichten. Dazu sollte die Arbeitsförderung finanziell und personell besser ausgestattet werden, so die Grünen. Unter anderem müsse mit dem Aufbau eines verlässlichen sozialen Arbeitsmarkts begonnen werden. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ( 18/5119 ).

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Quelle: DATEV eG