Falsche Angaben zur Vermögenssituation von Mietern rechtfertigen eine Anfechtung des Mietvertrags. So entschied das AG Augsburg (Az. 73 C 4771/15).
AG Augsburg, Pressemitteilung vom 06.06.2016 zum Urteil 73 C 4771/15
Das Gericht entschied, dass Fragen nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen wichtig seien, damit der Vermieter sich ein Bild von der Zahlungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit des Mieters machen kann. Die falschen Angaben zur Vermögenssituation der Mieterin berechtigen zu einer Anfechtung des Vertrags. Da der Vermieter ausdrücklich nach negativen Schufa-Einträgen gefragt hat und die Mieter ihm eine falsche Auskunft gegeben haben, steht im auch ein Recht zu kündigen zu.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil hatte keinen Erfolg, sodass dieses rechtskräftig ist
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Quelle: DATEV eG