Angemessene Vergütung für Urheber

Freiberufliche Künstler und Autoren, die bei Honorarverhandlungen oft am kürzeren Hebel sitzen, sollen in ihrer Rechtsstellung gegenüber den Verwertern ihrer Werke, wie Verlegern und Filmproduzenten, gestärkt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt (18/8625).

 

Angemessene Vergütung für Urheber

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.06.2016

 

Freiberufliche Künstler und Autoren, die bei Honorarverhandlungen oft am kürzeren Hebel sitzen, sollen in ihrer Rechtsstellung gegenüber den Verwertern ihrer Werke, wie Verlegern und Filmproduzenten, gestärkt werden. Dies ist erklärtes Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung ( 18/8625 ), der jetzt dem Bundestag zur Beratung zugestellt wurde. Ihm liegt die Einschätzung zugrunde, dass die Reform des Urheberrechts im Jahr 2002, welche die Position von Rechteinhabern gegenüber Verwertern stärken sollte, noch nicht zum erhofften Erfolg geführt hat. Wie die Bundesregierung schreibt, setzt sie mit dem Reformvorschlag die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD um.

 

Ein Instrument des Gesetzentwurfs sind veränderte Vorschriften für gemeinsame Vergütungsregeln, wie sie beispielsweise zwischen Verbänden der Filmschaffenden und der Filmproduzenten getroffen werden. Künstler, die auf Einhaltung dieser Regeln pochen, müssen derzeit befürchten, nicht mehr engagiert zu werden, sofern es sich nicht gerade um Stars handelt. In einer ähnlichen Position sind oft freie Journalisten. Hier soll ein Verbandsklagerecht verbunden mit einem gesetzlichen Unterlassungsanspruch dafür sorgen, dass der Freischaffende nicht mehr alleine dem Auftraggeber gegenübertreten müssen.

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Quelle: DATEV eG