Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat am 08.06.2016 Änderungen im Umweltstatistik- und im Hochbaustatistikgesetz sowie im Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz auf den Weg gebracht (18/8341).
Änderungen im Immissionsschutzgesetz
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.06.2016
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat am 08.06.2016 Änderungen im Umweltstatistik- und im Hochbaustatistikgesetz sowie im Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz auf den Weg gebracht. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten die Ausschussmitglieder einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 18/8341 ) in geänderter Fassung ohne Debatte zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Der ursprüngliche Regierungsentwurf hatte nur Änderungen in den Statistikgesetzen vorgesehen. Ein mit gleicher Stimmenkonstellation angenommener Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD sieht zusätzlich Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz in Hinblick auf die Treibhausgasquote im Kraftstoffbereich sowie eine Klarstellung im Wasserhaushaltsgesetz hinsichtlich der Gebühren- und Kostenerhebung bei Wassernutzung vor. Der Gesetzentwurf soll am 09.06.2016 in zweiter und dritter Lesung im Plenum abschließend ohne Aussprache beraten werden.
Die mit dem Änderungsantrag der Koalition eingebrachten Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zielen darauf ab, EU-Vorgaben der Richtlinien (EU) 2015/1513 und (EU) 2015/652 umzusetzen.
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Quelle: DATEV eG