Zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Die BStBK hat zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe Stellung genommen.

 

Zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

 

BStBK, Mitteilung vom 03.06.2016

 

Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt ausdrücklich die vorgesehene Ergänzung der Satzungsermächtigung des § 59b BRAO bezüglich der Fortbildungspflicht, durch die der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer die Kompetenz eingeräumt werden soll, die allgemeine Fortbildungspflicht der Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte in der Berufsordnung der Rechtsanwälte näher zu konkretisieren.

 

Kritisch beurteilt die Bundessteuerberaterkammer dagegen die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Dezember 2015 (Rechtssache C-342/14) in § 1 Abs. 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die vorgesehene Beschränkung des Anwendungsbereichs des RDG auf solche Fälle, in denen sich der Rechtsdienstleister im Inland unmittelbar an eine andere Person als den Auftraggeber wendet, ist weder von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs gefordert, noch entspricht sie dem gesetzgeberischen Ziel des RDG, sowohl den Verbraucher als auch die Rechtspflege vor den Folgen einer unqualifizierten Rechtsberatung zu schützen.

 

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Quelle: DATEV eG