Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimissen wurde am 15.06.2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die neue Richtlinie soll für mehr Rechtssicherheit in der EU sorgen und legt Mindestvorschriften fest, über die die EU-Mitgliedstaaten hinausgehen können.

 

Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im EU-Amtsblatt veröffentlicht

 

Die Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen wurde am 15.06.2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Zuvor hatten der Rat (26.05.2016) und das EU-Parlament (14.04.2016) dem im Dezember letzten Jahres vereinbarten Richtlinientext formal zugestimmt.

 

Die neue Richtlinie soll für mehr Rechtssicherheit in der EU sorgen und legt Mindestvorschriften fest, über die die EU-Mitgliedstaaten hinausgehen können. Sie enthält eine EU-weit einheitliche Definition des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ und sieht u. a. vor, unter welchen Bedingungen der Erwerb, die Nutzung und Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses als zulässig bzw. rechtswidrig angesehen wird.

 

Außerdem sieht die Richtlinie Ausnahmen vor: Die Pressefreiheit und die Arbeitnehmermobilität werden gewährleistet. Arbeitnehmer können auf ehrliche Weise erworbene Kenntnisse und Qualifikationen uneingeschränkt nutzen. Whistleblowing-Aktivitäten sind dann strafbefreit, sofern die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses dem öffentlichen Interesse dient.

 

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 09.06.2018 in nationales Recht umsetzen.

———————-

Quelle: DATEV eG