Laut VG Düsseldorf darf ein stillgelegter Pkw, der im öffentlichen Straßenraum abgestellt wurde und von dem keine Verkehrsbehinderung oder Gefahr ausgeht, nicht schon dann abgeschleppt werden, wenn nur ein orangefarbener Aufkleber mit einer Beseitigungsaufforderung am Fahrzeug angebracht wurde (Az. 14 K 6661/15).
Abschleppen stillgelegter Fahrzeuge: Praxis der Stadt Düsseldorf rechtswidrig
VG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 21.06.2016 zum Urteil 14 K 6661/15 vom 21.06.2016
Im am 21.06.2016 entschiedenen Verfahren ging es um ein Fahrzeug, das von Amts wegen außer Betrieb gesetzt worden war, nachdem es den Haftpflichtversicherungsschutz verloren hatte. Da der Pkw auf einem regulären Parkplatz stand, wurde er nicht sofort abgeschleppt, sondern mit einem Aufkleber versehen. Mit diesem wurde der Verfügungsberechtigte aufgefordert, das Fahrzeug innerhalb von fünf Tagen aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen. Nachdem der Fahrzeughalter dieser Aufforderung nicht nachgekommen war, ließ die Stadt Düsseldorf das Fahrzeug elf Tage nach Anbringen des Aufklebers abschleppen. Gegen den Halter erließ sie einen Bescheid, mit dem sie Auslagen für die Abschleppmaßnahme und Verwaltungsgebühren in Höhe von 174,85 Euro verlangte. Das Gericht hat diesen Bescheid aufgehoben. Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, das Vorgehen der Stadt Düsseldorf im Wege des sog. sofortigen Vollzuges sei rechtswidrig, weil ein sofortiges Handeln mangels Verkehrsbehinderung oder anderer Gefahren nicht notwendig gewesen sei. Die Stadt hätte den Halter innerhalb der elf Tage, die sie selbst zum Abschleppen benötigt habe, ermitteln, ihm eine Ordnungsverfügung zustellen und ihm so die Möglichkeit geben können, das Fahrzeug selbst zu beseitigen. Der Aufkleber ersetze eine Ordnungsverfügung nicht, weil er den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Zustellung und Bekanntgabe an den Halter nicht genüge; denn es hänge vom Zufall ab, ob der Berechtigte hiervon Kenntnis nehme.
Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
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Quelle: DATEV eG