Bundesrat will Schöffenfindung erleichtern

Nach einem Gesetzentwurf des Bundesrates soll es für die Wahl von Schöffen nicht mehr erforderlich sein, dass die Gemeinde mindestens doppelt so viele Kandidaten vorschlägt, wie für das Schöffenamt benötigt werden (BT-Drs. 18/8880).

 

Bundesrat will Schöffenfindung erleichtern

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.06.2016

 

Für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen nach dem Gerichtsverfassungsgesetz und dem Jugendgerichtsprozess soll es nicht mehr erforderlich sein, dass die Gemeinde mindestens doppelt so viele Kandidaten vorschlägt, wie für das Schöffenamt benötigt werden. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesrates ( 18/8880 ) soll künftig die eineinhalbfache Zahl genügen. Die Änderung solle „der Erleichterung der Kandidatenfindung bei Schöffenwahlen“ dienen, heißt es in der Begründung. Der Bundesrat verweist darauf, dass es insbesondere in Ballungsräumen wie Berlin und Hamburg „trotz intensiver Bemühungen der zuständigen Stellen“ oft nicht möglich gewesen sei, die erforderliche Zahl an freiwilligen Meldungen für das Ehrenamt zu gewinnen, weshalb „umfangreiche Zufallsauswahlen aus dem Melderegister erforderlich wurden“. Nach Darstellung des Bundesrates beruht die Vorschrift der doppelten Zahl auf der Überlegung, dass „von einer echten Wahl nur dann gesprochen werden kann, wenn erheblich mehr Personen vorgeschlagen werden als zu wählen sind“. Dies sei aber auch bei der eineinhalbfachen Zahl noch der Fall.

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Quelle: DATEV eG