Der Nationale Normenkontrollrat veröffentlichte gemeinsam mit dem BMAS, dem Bundeskanzleramt und dem Statistischen Bundesamt den NKR-Projektbericht „Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen“.
Projektbericht „Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen“ veröffentlicht
Nationaler Normenkontrollrat, Pressemitteilung vom 24.06.2016
„Mit Beharrlichkeit und Überzeugungskraft hat der Normenkontrollrat die tatsächlichen Folgekosten der Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge untersucht und Alternativen betrachtet. Jetzt ist endlich die notwendige Transparenz zu den Kosten hergestellt, um für ein emotionales Thema sachliche Lösungen zu finden“, erklärt der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Dr. Johannes Ludewig.
Berechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge ist eine Pflicht, die Unternehmen jährlich 1,46 Milliarden Euro kostet. Insbesondere die Unternehmen, die zum Stichtag noch keine Klarheit über die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge haben und daher diese schätzen müssen, haben einen hohen Aufwand. Der Bericht zeigt als beste Alternative das sogenannte‚ erleichterte Beitragsberechnungsverfahren’ (Verwendung des Vormonats als Berechnungsgrundlage, Differenzen zum Monatsende werden im Folgemonat verrechnet), das bisher nur als Ausnahme für Unternehmen mit besonders schwankenden Lohnsummen zulässig war. Die Öffnung dieser Ausnahmeregelung für alle führt zu einer jährlichen Entlastung der Unternehmen von rund 64 Millionen Euro.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat angekündigt, einen Vorschlag zur gesetzlichen Umsetzung dieser Öffnung des ‚erleichterten Beitragsberechnungsverfahrens’ für alle zu machen. Diese gesetzliche Regelung soll in das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geplante zweite Bürokratieentlastungsgesetz aufgenommen werden. „Mit der Ausweitung des erleichterten Verfahrens auf alle Unternehmen werden die Bürokratiekosten der Wirtschaft um 64 Millionen Euro jährlich verringert. Damit reduzieren wir den bürokratischen Aufwand, den die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge verursacht, um 80 Prozent, ohne die Liquidität der Sozialversicherungskassen zu verschlechtern“, erklärt der Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Prof. Dr. Helge Braun.
-
Den Projektbericht finden Sie auf der Homepage des Nationalen Normenkontrollrats.
———————-
Quelle: DATEV eG