Am 20. Juni 2016 hat das IASB die endgültigen Änderungen an IFRS 2 beschlossen, welche die Bilanzierung bestimmter anteilbasierter Vergütungstransaktionen klarstellen. Die WPK berichtet.
IASB: Verabschiedung von Änderungen an IFRS 2
WPK, Mitteilung vom 28.06.2016
- Auswirkungen von marktbezogenen und nicht-marktbezogenenAusübungsbedingungen bei der Bewertung von in bar erfüllten Zusagen;
- anteilsbasierte Vergütungen, die mit Steuereinbehalt erfüllt werden und
- Modifikationen von bar zu erfüllenden Zusagen mit Änderung der Klassifizierung hin zu in Eigenkapitalinstrumenten erfüllte Zusagen.
Die Änderungen an IFRS 2 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Eine rückwirkende Anwendung ist nur ohne Verwendung späterer besserer Erkenntnisse möglich.
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Die Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage des IASB.
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Quelle: DATEV eG