IASB: Verabschiedung von Änderungen an IFRS 2

 

Am 20. Juni 2016 hat das IASB die endgültigen Änderungen an IFRS 2 beschlossen, welche die Bilanzierung bestimmter anteilbasierter Vergütungstransaktionen klarstellen. Die WPK berichtet.

 

IASB: Verabschiedung von Änderungen an IFRS 2

 

WPK, Mitteilung vom 28.06.2016

 

Am 20. Juni 2016 hat das IASB die endgültigen Änderungen an IFRS 2 beschlossen, welche die Bilanzierung bestimmter anteilbasierter Vergütungstransaktionen klarstellen.

 

  1. Auswirkungen von marktbezogenen und nicht-marktbezogenenAusübungsbedingungen bei der Bewertung von in bar erfüllten Zusagen;
  2. anteilsbasierte Vergütungen, die mit Steuereinbehalt erfüllt werden und
  3. Modifikationen von bar zu erfüllenden Zusagen mit Änderung der Klassifizierung hin zu in Eigenkapitalinstrumenten erfüllte Zusagen.

 

Die Änderungen an IFRS 2 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Eine rückwirkende Anwendung ist nur ohne Verwendung späterer besserer Erkenntnisse möglich.

 

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Quelle: DATEV eG