Die Bundesregierung hat die meisten Vorschläge der Bundesländer zu dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien abgelehnt.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.07.2016
Kurzfassung
Die Bundesregierung hat die meisten Vorschläge der Bundesländer zu dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien ( 18/8832 ) abgelehnt ( 18/8972 ). Der Bundesrat hatte in seiner als Unterrichtung vorliegenden Stellungnahme ( BR-Drs 310/16 v. 17.06.2016 ) unter anderem Verbesserungen bei der Begriffsdefinition der „Bürgerenergiegesellschaft“ gefordert, um mehr Beteiligung von Bürgern an Projekten der erneuerbaren Energien zu ermöglichen. So sollte die Beteiligung von Bürgern aus Nachbarlandkreisen an Bürgerenergieprojekten erleichtert werden. Auch Stadtwerke in kommunaler Trägerschaft sollten sich besser daran beteiligen können. Änderungen wurden auch für „Mieterstrommodelle“ und bei der EEG-Umlage verlangt. Grundsätzlich forderten die Länder, die Zahl der Abregelungen von regenerativen Energieerzeugungsanlagen konsequent zu minimieren und den Netzausbau zu beschleunigen.
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Quelle: DATEV eG