Der Bundesrat hat beschlossen, zu dem vom Bundestag am 24. Juni 2016 verabschiedeten Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG den Vermittlungsausschuss anzurufen (18/9155).
Vermittlungsverfahren zur Erbschaftsteuer
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.07.2016
Der Bundesrat hat beschlossen, zu dem vom Bundestag am 24. Juni 2016 verabschiedeten Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( 18/5923 , 18/6279 , 18/8911 , 18/8912 ) den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dies teilt der Bundesrat in einer Unterrichtung ( 18/9155 ) mit.
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Quelle: DATEV eG