Finale Regelungen zum Verhalten des Berufsangehörigen bei Verdacht auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften veröffentlicht

Das IESBA hat am 14. Juli 2016 die finalen Regelungen zu NOCLAR (Responding to Non-Compliance with Laws and Regulations) veröffentlicht. Damit ist ein über sechsjähriger Diskussions- und Konsultationsprozess abgeschlossen, in den sich die WPK unter anderem mit zwei Stellungnahmen eingebracht hatte.

 

Finale Regelungen zum Verhalten des Berufsangehörigen bei Verdacht auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften veröffentlicht

 

WPK, Mitteilung vom 20.07.2016

 

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat am 14. Juli 2016 die finalen Regelungen zu NOCLAR (Responding to Non-Compliance with Laws and Regulations) veröffentlicht. Damit ist ein über sechsjähriger Diskussions- und Konsultationsprozess abgeschlossen, in den sich die WPK unter anderem mit zwei Stellungnahmen eingebracht hatte.

 

Geregelt sind die Anforderungen an das Verhalten des Berufsangehörigen bei Verdacht auf Verstöße gegen Gesetze oder andere Rechtsvorschriften durch den Mandanten. WP Prof. Dr. Wienand Schruff und WP Heiko Spang haben sich mit diesem Thema bereits in ihrem Beitrag „Künftige Meldepflicht des Abschlussprüfers bei Gesetzesverstößen des Mandanten“, WPK Magazin 2/2016, Seite 61 ff. , ausführlich auseinandergesetzt.

 

Die Regelungen treten am 15. Juli 2017 in Kraft (frühere Anwendung bleibt unberührt). Die Unterlagen stehen auf der Internetseite der IFAC zur Verfügung.

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Quelle: DATEV eG