EU-US-Datenschutzschild: Leitfaden für Bürger veröffentlicht

Der neue EU-US-Datenschutzschild ist einsatzbereit: Unternehmen können sich beim US-Handelsministerium für die Aufnahme in die Datenschutzschild-Liste registrieren und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen. Gleichzeitig hat die EU-Kommission einen Bürger-Leitfaden veröffentlicht.

 

EU-US-Datenschutzschild: Leitfaden für Bürger veröffentlicht

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 01.08.2016

 

Der neue EU-US-Datenschutzschild ist einsatzbereit: Ab dem 01.08.2016 können sich Unternehmen beim US-Handelsministerium für die Aufnahme in die Datenschutzschild-Liste registrieren und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen. Gleichzeitig veröffentlicht die Europäische Kommission am 01.08.2016 einen Bürger-Leitfaden. Dieser fasst zusammen, welche Wege jeder Einzelperson offenstehen, wenn sie der Ansicht ist, dass bei der Verwendung der sie betreffenden personenbezogenen Daten die Datenschutzvorschriften nicht berücksichtigt wurden.

 

EU-Justizkommissarin Vera Jourová erklärte: „Der EU-US-Datenschutzschild hat zum Ziel, die personenbezogenen Daten der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu schützen und Rechtssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten. Ich möchte, dass jeder in der EU mithilfe der zur Verfügung stehenden Rechtshilfen des Datenschutzschildes sichergehen kann, dass seine Grundrechte voll gewahrt bleiben. Deshalb veröffentlichen wir am 01.08.2016 einen Leitfaden, um den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, eine Beschwerde vorzubringen, wenn sie meinen, dass ein Unternehmen seinen Verpflichtungen im Rahmen des Datenschutzschildes nicht nachkommt.“

 

Unter dem Datenschutzschild unterliegen Unternehmen in den USA strengeren Auflagen zum Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger. Ist ein EU-Bürger der Auffassung, dass seine Daten im Rahmen des Datenschutzschilds missbraucht wurden, stehen ihm mehrere Möglichkeiten der Streitbeilegung offen, von denen er leicht und ohne große Kosten Gebrauch machen kann. Idealerweise wird sich das Unternehmen selbst um die Beschwerde kümmern und das Problem lösen. Außerdem steht ein kostenloses Verfahren der alternativen Streitbeilegung zur Verfügung. Einzelpersonen können sich auch an ihre nationalen Datenschutzbehörden wenden, die dann zusammen mit der Federal Trade Commission dafür sorgen, dass Beschwerden nachgegangen und abgeholfen wird. Kann der Fall nicht auf andere Weise gelöst werden, gibt es als letztes Mittel ein Schiedsverfahren. Für Rechtsschutzbegehren von EU-Bürgern, die den Bereich der nationalen Sicherheit betreffen, ist eine von den US-Nachrichtendiensten unabhängige Ombudsstelle zuständig.

 

US-amerikanische Unternehmen bestätigen zur Aufnahme in die Datenschutzschild-Liste mittels Selbstzertifizierung, dass sie die in der Regelung festgelegten hohen Datenschutzstandards erfüllen. Sie müssen ihre Registrierung jedes Jahr verlängern lassen. Das US-Handelsministerium wird überwachen und aktiv prüfen, ob die Unternehmen über problemlos einsehbare Datenschutzbestimmungen verfügen, die mit den einschlägigen Grundsätzen des Datenschutzschilds in Einklang stehen. Die USA haben sich verpflichtet, die Liste der Mitglieder des Datenschutzschilds stets auf dem neuesten Stand zu halten und Unternehmen, die nicht mehr teilnehmen, zu streichen.

 

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Quelle: DATEV eG